Was ist eine Pflegeberatung ?
- Pflegeberatung Sander Freiburg
- 22. Juni 2024
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 9. März
Bei einer Pflegeberatung werden pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen umfassend informiert und beraten, um die bestmögliche Pflege und Unterstützung zu gewährleisten. Hier sind die wesentlichen Aspekte einer Pflegeberatung:
Bedarfsermittlung: Der Berater ermittelt den individuellen Pflegebedarf des Pflegebedürftigen. Dies beinhaltet die Einschätzung der gesundheitlichen Situation, der körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie der häuslichen Umgebung.
Information und Aufklärung: Die Pflegeberatung informiert über verschiedene Pflegemöglichkeiten, wie z.B. ambulante Pflege, teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege) und stationäre Pflege (Pflegeheim). Auch über Leistungen der Pflegeversicherung, Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsangebote wird aufgeklärt.
Pflegeplanerstellung: Es wird ein individueller Pflegeplan erstellt, der die notwendigen Pflegemaßnahmen und deren Durchführung festlegt. Dies kann auch die Organisation von Pflegediensten und anderen Unterstützungsangeboten umfassen.
Beratung zu Pflegehilfsmitteln: Der Berater informiert über geeignete Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Inkontinenzprodukte) und unterstützt bei der Beantragung und Beschaffung dieser Hilfsmittel.
Schulung und Unterstützung der Angehörigen: Angehörige werden in pflegerischen Tätigkeiten geschult und erhalten Tipps zur besseren Bewältigung des Pflegealltags. Dazu gehören auch Informationen über Entlastungsangebote, wie z.B. Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege.
Rechtliche und finanzielle Beratung: Es wird über rechtliche Aspekte (z.B. Pflegegrade, Patientenverfügung, Vollmachten) sowie finanzielle Unterstützungsleistungen informiert.
Vermittlung von Diensten und Einrichtungen: Die Pflegeberatung hilft bei der Suche und Vermittlung von geeigneten Pflegediensten, Einrichtungen und anderen sozialen Diensten, die zur Unterstützung notwendig sind.
Nachbetreuung: In regelmäßigen Abständen wird der Pflegebedarf überprüft und der Pflegeplan bei Bedarf angepasst. Es wird sichergestellt, dass die Pflege weiterhin angemessen und den Bedürfnissen entsprechend erfolgt. § 37.3 SGB XI
Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität des Pflegebedürftigen so weit wie möglich zu erhalten und die Angehörigen zu entlasten.
Comments