Beginnen Sie noch heute mit einer Pflegeberatung
Machen Sie den ersten Schritt zu einer stressfreieren Pflegeerfahrung. Kontaktieren Sie mich noch heute, um einen Termin zur Pflegeberatung zu vereinbaren und herauszufinden, wie ich Ihnen helfen kann. (Kinder, Senioren, Hilfebedürftige)
Auch für den erforderlichen Beratungsbesuch gemäß §37.3 SGB XI.
Zusätzlich biete ich hauswirtschaftliche Hilfe und Betreuungsleistungen an.
SERVICES
Dabei kann ich Ihnen helfen
Pflegeberatung in Freiburg, Denzlingen, Emmendingen, Bad Krozingen und ca. 100km Umgebung
Hauswirtschaft und Betreuung in Freiburg
01
Verpflichtende Beratung nach §37.3 SGB XI
Die verpflichtende Beratung nach §37.3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Beratungsangebot für Pflegebedürftige und deren Angehörige, die sie bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Pflegeleistungen unterstützt.
- Pflegegrad 2 & 3 halbjährlich
- Pflegegrad 4 & 5 vierteljährlich
02
Beratung zu Leistung der Pflegekasse
Die Beratung zu Leistungen der Pflegekasse ist eine Unterstützung, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen dabei hilft, die verfügbaren finanziellen und pflegerischen Unterstützungsleistungen der Pflegekasse optimal zu nutzen.
03
Pflegeschulung für Pflegende Angehörige nach §45 SGB XI
Die Pflegeschulung für pflegende Angehörige gemäß §45 SGB XI ist ein staatlich geförderter Kurs, der Angehörige dabei unterstützt, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlernen, um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder zu Hause angemessen zu versorgen.
04
Widerspruch einlegen
Lassen Sie sich von einer möglichen Ablehnung Ihres Pflegeantrags nicht entmutigen! Ich prüfe die Zulässigkeit des Ablehnungsbescheids und helfen Ihnen dabei, einen Widerspruch zu erstellen.
05
Kinder mit Pflegegrad
Autismus, ADHS, ASS oder anderes. Ich berate Sie gerne zum Thema Förderung und Hilfemöglichkeiten für Ihr/e Kind/er.
06
Hauswirtschaft& Betreuungsangebote
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Begleitung, z.B. zum Arzt, beim Einkaufen oder Spazierengehen
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Betreuung von Menschen mit Demenz
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Hilfen im Haushalt
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Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten
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Stundenweise Betreuung
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Entlastung von betreuenden Angehörigen
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Besuchsdienst, zuhause oder im Pflegeheim
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Weitere Tätigkeiten nach
individueller Absprache
Über mich
"Als Pflegeberater nach §7a SGB XI, mit über 30 Jahren Erfahrung im Pflegebereich in Freiburg, stehe ich Ihnen und Ihren Angehörigen bei allen Fragen zur Versorgung beratend zur Seite.
Alle Pflegeberatungen und Schulungen sind für Sie kostenlos und werden von ihrer Pflegekasse übernommen."
〜 Sascha Sander
Über mich
3 Gründe für eine Pflegeberatung
1. Vorteil
Hilfe bei der Beantragung eines Pflegegrads, finanzieller Unterstützungen und Klärung Ihrer Ansprüche.
2. Vorteil
Unterstützung bei der Antragsstellung und Begutachtung des Medizinischen Dienstes.
3. Vorteil
Praktische Schulungen in Pflege, Hebe- und Tragetechniken sowie im Umgang mit Demenz.
Kundenmeinungen
Eindrücke von Kunden über die erhaltene Beratung
Herr Sander war sehr freundlich und kompetent. Er hatte auf alle unsere Fragen eine Antwort. Auch nach unserem Termin konnten wir ihn noch jederzeit erreichen, um eine kleine Info zu bekommen. Gerne wieder!!
〜Jadwiga
Danke für die Unterstützung, der Pflegegrad wurde erhöht.
〜Isah
Herr Sander nahm sich viel Zeit für die Beratung, für unsere Tochter. Er hat uns sehr geholfen. Vielen Dank dafür.
〜Maria
01 Kontaktaufnahme
Sie nehmen Kontakt mit uns auf, sei es per Telefon, E-Mail oder Online-Formular.
02 Terminvereinbarung
Wir vereinbaren einen passenden Termin für einen Hausbesuch.
03 Hausbesuch
Ich komme zu Ihnen nach Hause für eine umfassende Beratung
04 Beratung zur Pflegekasse
Wir besprechen alle verfügbaren Leistungen und Optionen.
05 Individuelle Planung
Gemeinsam entwickeln wir einen maßgeschneiderten Pflegeplan, der Ihren Bedürfnissen entspricht.
06 Nachbetreuung
Nach Bedarf stehe ich für weitere Fragen oder Unterstützung zur Verfügung.
Wie es weiter geht
VORGEHENSWEISE
FAQ
Deine Fragen, beantwortet
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Wer bezahlt die Beratung?Die Kosten werden vollständig von ihrer Pflegekasse übernommen. Auch darum kümmern wir uns gemeinsam.
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Was ist §37.3 SGB XI?Paragraph 37.3 SGB XI ist eine verpflichtende Beratung für Menschen mit Pflegegrad von 2 bis 5. Bei Pflegegrad 2 bis 3 benötigen Sie halbjährlich einen verpflichtenden Beratungsbesuch Bei Pflegegrad 4 bis 5 benötigen Sie diesen vierteljährlich.
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Was ist der MD?Der "Medizinische Dienst" der Krankenkassen. (Zuständig für die Einstufung in den Pflegegrad)
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Ist auch eine private Buchung möglich?Ja. Gerne übernehme ich die Beratung & Organisation rund um ihren Pflegebedürftigen. Von der Beratung bis zur Endgültigen Versorgung. Fallmanagement Erstberatung Kostenlos! + Einmalige Wegpauschale von 8€ inkl. MwSt.
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Was ist der Entlastungsbetrag von 125 €Der Entlastungsbetrag von 125 Euro ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die in häuslicher Pflege leben. Er wird von der Pflegeversicherung gewährt und soll die Pflegebedürftigen sowie ihre pflegenden Angehörigen entlasten. Der Betrag kann für niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden, z. B. für: Hauswirtschaftliche Hilfe (z. B. Putzen, Einkaufen) Betreuung im Alltag (z. B. Begleitung bei Arztbesuchen) Tages- oder Nachtpflege Der Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern die Kosten für entsprechende Dienstleistungen werden erstattet, wenn sie bei anerkannten Anbietern in Anspruch genommen werden.

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