Verhinderungspflege ?
- Pflegeberatung Sander Freiburg
- 9. März
- 1 Min. Lesezeit
Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige
Die Pflege eines geliebten Menschen ist eine wertvolle, aber auch anspruchsvolle Aufgabe. Doch was passiert, wenn die Pflegeperson einmal ausfällt – sei es wegen Krankheit, Urlaub oder einfach einer wohlverdienten Pause? Genau hier hilft die Verhinderungspflege!
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die einspringt, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist. In dieser Zeit kann eine Ersatzpflege organisiert werden, damit die pflegebedürftige Person weiterhin gut versorgt ist.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
✔ Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 ✔ Die Pflege muss seit mindestens sechs Monaten von einer Privatperson (z. B. Angehörige, Freunde) übernommen worden sein
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?
✅ Bis zu 1.612 € pro Jahr für eine Ersatzpflegeperson ✅ Zusätzlich 806 € aus der Kurzzeitpflege (wenn ungenutzt), also insgesamt bis zu 2.418 € jährlich ✅ Die Kosten können für private Pflegepersonen (z. B. Angehörige) oder einen Pflegedienst genutzt werden
Wie beantrage ich Verhinderungspflege?
Antrag bei der Pflegekasse stellen – am besten vorab, aber auch rückwirkend möglich.
Nachweise einreichen – z. B. Rechnung eines Pflegedienstes oder eine Vereinbarung mit der Ersatzpflegeperson.
Genehmigung abwarten – in der Regel erfolgt eine schnelle Bearbeitung.
Warum Verhinderungspflege nutzen?
🌿 Erholung für pflegende Angehörige – Jeder braucht mal eine Pause! 👩⚕️ Sichere Versorgung für Pflegebedürftige – durch eine vertrauenswürdige Ersatzpflege 💡 Keine finanziellen Sorgen – die Pflegekasse übernimmt die Kosten
Lassen Sie sich beraten!
Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf Verhinderungspflege haben. Ich unterstütze Sie gerne dabei, die richtige Lösung für Ihre Situation zu finden und die Anträge problemlos zu stellen.
📞 Kontaktieren Sie mich – ich helfe Ihnen gerne!
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