Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag
- Pflegeberatung Sander Freiburg
- 6. Juni 2024
- 2 Min. Lesezeit
Pflegegrad: Sie müssen mindestens Pflegegrad 1 haben. Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder durch MEDICPROOF bei Privatversicherten festgestellt.
Häusliche Pflege: Sie müssen in Ihrem eigenen Zuhause oder in einer häuslichen Umgebung betreut werden. Der Betrag ist für Menschen gedacht, die nicht in stationären Pflegeeinrichtungen leben.
Schritte zum Erhalt des Entlastungsbetrags
Pflegegrad feststellen lassen: Beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse eine Begutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF. Nach der Begutachtung erhalten Sie eine Einstufung in einen Pflegegrad.
Antrag bei der Pflegekasse stellen: Sobald Sie einen Pflegegrad erhalten haben, können Sie den Entlastungsbetrag direkt bei Ihrer Pflegekasse beantragen. In der Regel gibt es dafür ein spezielles Antragsformular, das Sie ausfüllen und einreichen müssen. Das Formular können Sie entweder online auf der Website Ihrer Pflegekasse finden oder telefonisch anfordern.
Nachweise einreichen: Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, müssen Sie die erbrachten Leistungen nachweisen. Das bedeutet, dass Sie Rechnungen und Quittungen von anerkannten Dienstleistern sammeln und bei der Pflegekasse einreichen. Anerkannte Dienstleister sind in der Regel zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste.
Erstattung der Kosten: Die Pflegekasse prüft die eingereichten Nachweise und erstattet Ihnen die entsprechenden Beträge bis zur Höhe von 125€ pro Monat. Sie erhalten dann eine Auszahlung auf Ihr Konto.
Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Dienstleistungen verwendet werden, darunter:
Unterstützung im Haushalt (z.B. Reinigung, Einkaufen)
Betreuungsleistungen (z.B. Tagespflege, stundenweise Betreuung)
Begleitung bei Arztbesuchen oder anderen Terminen
Angebote zur Unterstützung im Alltag durch anerkannte Anbieter
Wichtige Hinweise
Kumulierung: Der Entlastungsbetrag von 125€ wird monatlich gewährt. Nicht verbrauchte Beträge können in den folgenden Monaten des Kalenderjahres angesammelt werden, verfallen jedoch am Ende des Jahres.
Anerkannte Dienstleister: Stellen Sie sicher, dass die Dienstleister, deren Leistungen Sie in Anspruch nehmen, von der Pflegekasse anerkannt sind. Dies ist wichtig, um die Erstattung zu gewährleisten.
Fazit
Der Entlastungsbetrag von 125€ bietet eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Durch die richtige Beantragung und Nutzung können Sie die Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld erleichtern. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die genauen Modalitäten und nutzen Sie die Unterstützung, um Ihren Alltag zu verbessern.
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