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Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI

Der Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) XI bezieht sich auf verpflichtende regelmäßige Beratungsbesuche für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen. Diese Besuche dienen mehreren Zwecken und sind ein integraler Bestandteil des Pflegegeldsystems. Ziele des Beratungsbesuchs Qualitätssicherung der Pflege : Sicherstellung, dass die Pflegebedürftigen angemessen und nach den aktuellen pflegerischen Standards versorgt werden. Unterstützung der Pflegeper

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